Die Vorsorge für das Alter ist ein muss, was sogar mittlerweile von der deutschen Bundesregierung empfohlen wird. Mittlerweile ist jedem Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung bewusst, dass die Ansprüche aus dieser Rentenversicherung nicht ausreichen werden, um seine Ausgaben im Alter zu decken. Die Betriebe können hier dabei helfen, die Lücke zu schließen.
Eine eigene Vorsorge ist somit angebracht und diese kann man auf unterschiedliche Art und Form gestalten. Oft wird hier eine eigene Immobilie angestrebt, um im Ruhestand mietfrei wohnen zu können, aber auch eine Immobilie wird fortlaufend Kosten verursachen, weil immer mal wieder etwas zu reparieren ist oder eine Sanierung bevorsteht. Daher sollte man gezielt weitere finanzielle Vorsorge betreiben z.B. in eine Rentenversicherung. Eine geeignete Form ist hier sicherlich die Betriebliche Altersvorsorge, welche über den Arbeitgeber abgewickelt werden muss.
Die Betriebliche Altersvorsorge bietet große Vorteile
Da die Beiträge aus dem Bruttogehalt gezahlt werden und nicht wie sonst üblich aus den netto, spart man einen Teil der Sozialabgaben. Diese Vorteile können im Prinzip alle Angestellten oder arbeitenden Gehaltsempfänger nutzen. Ausgeschlossen hiervon sind allerdings Unternehmer, also rechtliche gesehen Selbstständige, hierzu gehören in der Regel keine angestellten Geschäftsführer. Im Optimalfall beteiligt sich der Chef sogar und er kann über die Betriebliche Altersvorsorge auch steuerliche Vorteile geltend machen, dabei kann er einen Teil des Sparbeitrages übernehmen oder sogar die gesamte Summe.
Ausnahmslos vorteilhaft
In dieser Konstellation gewinnt man als Rentensparer zweifach, wenn der Chef etwas dazugibt und man ungeachtet dessen auch von den steuerlichen und sozial abgaben freien Vorteilen profitiert. Sollte der Chef sich allerdings auch nur mit einem geringen Geldbetrag beteiligen, könnte es sein, dass man beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Betrieb diesen Anteil wieder verliert. Damit will man besonders treue Arbeiter / Angestellte belohnen, welche lange Zeit im Unternehmen Ihren Dienst verrichtet haben. Die Betriebliche Altersvorsorge gehört in der heutigen Zeit in jede Planung zur Vorsorge dazu und schließlich hat man sogar einen gesetzlichen Anspruch hierauf den man geltend machen kann und auch nutzen sollte.
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